1. Zuschüsse durch die Sozialhilfe
Wenn jemand auf Sozialhilfe angewiesen ist, können die Kosten für einen Umzug unter bestimmten Umständen übernommen werden. Die Sozialhilfe übernimmt in der Regel Umzugskosten, wenn der Umzug erforderlich ist, um die Lebensqualität zu verbessern, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern oder eine bessere gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, wenn der Umzug aufgrund der Behinderung in eine barrierefreie Wohnung notwendig wird.
2. Pflegeversicherung und Krankenversicherung
Wenn ein Umzug aufgrund einer Behinderung notwendig wird, kann die Pflegeversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung auch einen Zuschuss gewähren. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Umzug die Pflegebedingungen verbessert werden oder die Wohnung den spezifischen Bedürfnissen der Person mit Behinderung besser entspricht (z. B. durch den Einbau von Hilfsmitteln oder eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung). In solchen Fällen können die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung die Umzugskosten übernehmen oder einen Zuschuss gewähren.
3.Rehabilitationsträger und Integrationsämter
Für Menschen mit schwerer Behinderung gibt es auch Unterstützung durch Rehabilitationsträger oder Integrationsämter. Diese Stellen helfen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Wenn der Umzug notwendig ist, um die berufliche Integration zu erleichtern oder um die Lebensbedingungen zu verbessern, können Integrationsämter unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse für den Umzug gewähren.
4. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Zuschüsse für Barrierefreiheit
Das „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“-Programm bietet finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten müssen. Wenn der Umzug notwendig ist, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen, oder wenn bauliche Veränderungen erforderlich sind, um die Wohnung für eine Person mit Behinderung zugänglich zu machen, können Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Anpassungen gewährt werden. Dies könnte etwa den Einbau von Rampen, den Umbau von Badezimmern oder den Einbau eines Treppenlifts umfassen.
5. KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“
Über die KfW-Bank gibt es ein Förderprogramm namens „Altersgerecht Umbauen“, das zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bietet, die die Barrierefreiheit in einer Wohnung erhöhen. Dieses Programm richtet sich nicht nur an ältere Menschen, sondern auch an Menschen mit Behinderung, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten. Dazu gehören zum Beispiel die Installation von Rollstuhlrampen, breitere Türen, bodengleiche Duschen und andere Maßnahmen, die den Alltag erleichtern.
Zuschüsse von Kommunen und Landesprogrammen
In vielen Bundesländern und Städten gibt es lokale Förderprogramme, die Menschen mit Behinderung beim Umzug unterstützen. Diese Programme fördern den Umbau von Wohnungen oder die Suche nach barrierefreien Wohnungen. Auch hier können Zuschüsse für den Umzug oder für notwendige Anpassungsmaßnahmen gewährt werden. Es ist ratsam, sich bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Amt über die jeweiligen Fördermöglichkeiten zu informieren.
Steuerliche Erleichterungen
Obwohl keine direkten Zuschüsse für den Umzug selbst gewährt werden, können Menschen mit Behinderung bestimmte Umzugskosten steuerlich absetzen. So können beispielsweise Umzugskosten, die durch die Behinderung entstanden sind, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Kosten für den Transport von Hilfsmitteln oder für die Anpassung der neuen Wohnung.
Es gibt also verschiedene finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderung, die einen Umzug planen oder durchführen müssen. Dabei spielt es eine Rolle, ob der Umzug medizinisch notwendig ist, die Wohnung barrierefrei gestaltet werden muss oder die Unterstützung durch die Sozialhilfe erforderlich ist. Menschen mit Behinderung sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Fördermöglichkeiten informieren, um den Umzug mit finanzieller Unterstützung möglichst reibungslos zu gestalten. Bei Fragen ist es hilfreich, sich an das zuständige Sozialamt, die Pflegekasse oder die Rehabilitationsträger zu wenden.
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