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Umzug mit Behinderung: Gibt es Zuschüsse für Menschen mit Behinderung?
Erstellt am 10.04.2025

Umzug mit Behinderung

Ein Umzug ist für viele Menschen ein großer organisatorischer und finanzieller Aufwand. Doch für Menschen mit Behinderung stellt sich dieser Prozess oft als noch herausfordernder dar. Die Suche nach einer passenden Wohnung, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird, die Umzugslogistik und der damit verbundene Stress können durch verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsangebote erleichtert werden. In Deutschland gibt es unterschiedliche finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung, die einen Umzug planen oder durchführen müssen. In diesem Aufsatz wird erörtert, welche Zuschüsse Menschen mit Behinderung erhalten können und welche Möglichkeiten es gibt, die finanziellen Belastungen eines Umzugs zu mindern. Vorab, unser Umzugsunternehmen fährt Umzüge für behinderte Menschen.

1. Die Suche nach einer geeigneten Wohnung

Eine der größten Herausforderungen für Menschen mit Behinderung beim Umzug ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung. Barrierefreiheit ist ein entscheidendes Kriterium, das oft nicht leicht zu finden ist. Dabei kann es sich um eine Wohnung im Erdgeschoss handeln, die mit einem Rollstuhl zugänglich ist, oder um eine Wohnung, die über breite Türen, ein barrierefreies Bad und ausreichend Bewegungsfreiheit verfügt.

Der Staat unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Suche nach barrierefreien Wohnungen auf verschiedene Weisen. Eine Möglichkeit ist die finanzielle Unterstützung durch das sogenannte „Soziale Wohnungsbauprogramm“, das in vielen Bundesländern barrierefreie Wohnungen fördert. Außerdem gibt es spezielle Datenbanken und Suchportale für barrierefreie Wohnungen, die von Städten und Wohlfahrtsverbänden betrieben werden

Umzug mit Behinderung
Es gibt viele Möglichkeiten der Zuschüsse

Umzug in Deutschland mit Behinderung?

Ja, es gibt Zuschüsse und finanzielle Hilfen, die Menschen mit Behinderung bei einem Umzug in Deutschland erhalten können. Diese Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den Umzug zu erleichtern und den Betroffenen zu helfen, eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung zu finden.

Die Unterstützung erfolgt durch verschiedene Stellen und Programme, je nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person. Hier sind die wichtigsten Zuschüsse, die für einen Umzug mit Behinderung infrage kommen können.

Wenn Sie Fragen zu möglichen Zuschüssen haben, so informieren Sie sich hier:

2.Umzugskosten und Zuschüsse

Wer mit einer Behinderung umzieht, hat in bestimmten Fällen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Es gibt verschiedene Stellen, bei denen Menschen mit Behinderung Umzugskosten als Zuschüsse beantragen können. Eine wichtige Quelle für solche Zuschüsse ist das Sozialgesetzbuch IX, das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung regelt.

a) Pflegekassen und Krankenversicherung

Wenn ein Umzug aufgrund der Behinderung notwendig wird, können auch die Pflegekassen oder die gesetzliche Krankenversicherung Zuschüsse gewähren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch den Umzug eine Verbesserung der Lebensqualität oder eine bessere Pflege möglich wird. Wenn beispielsweise aufgrund einer körperlichen Behinderung ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig wird, können die Pflegekassen die Kosten für den Umzug unter bestimmten Umständen übernehmen. Auch die Krankenversicherung kann Umzugskosten übernehmen, wenn dies eine medizinisch notwendige Maßnahme darstellt, etwa zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung.

b) Leistungen der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe spielt ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die umziehen müssen. Wenn jemand auf Sozialhilfe angewiesen ist, können die Kosten für einen Umzug in eine geeignetere Wohnung übernommen werden. Dabei wird geprüft, ob der Umzug notwendig ist, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. In vielen Fällen können hier auch die Umzugskosten selbst, die Renovierungskosten oder die Kosten für die Anpassung der Wohnung (z.B. Rollstuhlrampen) übernommen werden.

c) Integrationsämter und Rehabilitationsträger

Für Menschen mit Behinderung, die durch ihre Einschränkungen auf bestimmte Umzugshilfen angewiesen sind, können auch Integrationsämter oder Rehabilitationsträger Zuschüsse gewähren. Diese Einrichtungen unterstützen in erster Linie Menschen mit einer Schwerbehinderung, die beruflich oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Bei einem Umzug können sie unter Umständen auch Zuschüsse für die Umzugskosten oder für notwendige Umbaumaßnahmen an der neuen Wohnung gewähren. Insbesondere dann, wenn die neue Wohnung den Bedürfnissen der Person mit Behinderung besser gerecht wird, können diese Stellen in Betracht gezogen werden.

Umbaumaßnahmen und Barrierefreiheit

Ein wichtiger Aspekt des Umzugs für Menschen mit Behinderung ist nicht nur der Umzug selbst, sondern auch die Anpassung der neuen Wohnung an die individuellen Bedürfnisse. Umbaumaßnahmen, wie der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder die Installation eines barrierefreien Bads, können hohe Kosten verursachen. Doch auch hier gibt es finanzielle Hilfen.

a) Kredite und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen

Für Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gibt es verschiedene Förderprogramme, die Menschen mit Behinderung unterstützen. Das „KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen“ bietet zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für die Umsetzung von Umbauprojekten, die die Barrierefreiheit in der Wohnung erhöhen. Auch das „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ unterstützt über das „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Förderungen von Umbaumaßnahmen, die den Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

b) Zuschüsse von den Bundesländern und Kommunen

Zudem gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen Programme, die den Umbau von Wohnungen für Menschen mit Behinderung fördern. Diese Zuschüsse können etwa zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen oder der Ausstattung von Wohnungen mit Hilfsmitteln genutzt werden. Menschen mit Behinderung sollten sich frühzeitig bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über solche Programme informieren, um keine wichtigen Fördermöglichkeiten zu verpasse

Weitere finanzielle Unterstützungsangebote

Neben den oben genannten Zuschüssen und Förderungen gibt es noch weitere finanzielle Hilfen, die Menschen mit Behinderung beim Umzug unterstützen können. Hierzu zählen unter anderem Steuererleichterungen, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, zusätzliche Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, steuerlich abzusetzen. Ein weiteres Angebot sind die sogenannten „Hilfsmittel“, die beim Umzug genutzt werden können, wie etwa Rollstuhlrampen, Lifter oder spezielle Fahrzeuge für den Transport von Hilfsmitteln. Auch diese Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Ein Umzug stellt für Menschen mit Behinderung eine besondere Herausforderung dar. Doch es gibt verschiedene Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die helfen können, den Umzug zu erleichtern und finanzielle Belastungen zu mindern. Die wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung sind Sozialhilfe, Pflegekassen, Krankenkassen, Integrationsämter sowie spezielle Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Wer mit einer Behinderung umzieht, sollte sich frühzeitig informieren und die verschiedenen Hilfen in Anspruch nehmen, um den Umzug möglichst unkompliziert und ohne große finanzielle Belastungen zu gestalten.